Präambel
Die Schule erkennt digitale mobile Endgeräte als Bestandteil moderner Kommunikation und Lebenswelten an, erwartet jedoch, dass deren private Nutzung die schulischen Abläufe nicht stört. Die Nutzung privater digitaler mobiler Endgeräte an der Schule wird daher nach Maßgabe dieser Nutzungsordnung eingeschränkt. Bringen Schülerinnen und Schüler private digitale mobile Endgeräte zur Schule mit, sind sie für ihre Geräte selbst verantwortlich und tragen dafür Sorge, dass sie sicher verwahrt sind.
Jegliche digitale Gewalt hat an unserer Schule keinen Platz. Das geltende Recht, insbesondere Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz, ist jederzeit einzuhalten. Deshalb gehen wir auch im digitalen Raum sorgsam miteinander um, achten darauf, niemanden zu verletzen und respektieren die Privatsphäre der anderen.
Anwendungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler auf dem gesamten Schulgelände und während externer schulischer Veranstaltungen (z. B. Ausflüge, Projekttage). Sie ergeht nach § 23 Absatz 2b Satz 2 SchG.
Definition
„Digitale mobile Endgeräte“ ist ein Oberbegriff für mobile Technologien, die es ermöglichen, Informationen, Kommunikation und Dienstleistungen überall und jederzeit zugänglich zu machen. Umfasst sind insbesondere Smartphones, Tablets oder Wearables.
Verbote
Die Nutzung privater digitaler mobiler Endgeräte ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten und während außerunterrichtlicher Veranstaltungen untersagt.
Ausnahmen
- Notfall, Gesundheit
In medizinischen, familiären oder sonstigen Notfällen darf telefoniert oder auf anderem Wege digital kommuniziert werden. Die unterrichtende Lehrkraft soll vor der Nutzung des Endgeräts darüber informiert werden, dass ein solcher Fall vorliegt.
Bei medizinischer Notwendigkeit dürfen private digitale mobile Endgeräte oder einzelne Anwendungen benutzt werden. - Sekundarstufe II
Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) dürfen private digitale mobile Endgeräte in ausgewiesenen Zonen des Schulhauses nutzen. Hördateien (Musik, Podcast, Video etc.) dürfen ausschließlich mit Kopfhörern gehört werden. - Erlaubnis im Einzelfall
Eine Nutzung ist im Übrigen nur mit Erlaubnis der Lehrkraft oder der Aufsicht führenden Person erlaubt.
Aufbewahrung
- Klassenstufen 5 bis 10: Digitale mobile Endgeräte werden grundsätzlich im Schließfach aufbewahrt; ausgenommen davon sind individuell zur unterrichtlichen Nutzung zugelassene Tablets und Notebooks.
- Oberstufe: Private digitale mobile Endgeräte sind grundsätzlich auszuschalten oder in den „Flugmodus/Schulmodus“ zu setzen, sofern deren Nutzung nicht erlaubt ist, und so aufzubewahren, dass sie keine Ablenkung für die Schülerinnen und Schüler darstellen.
Regelverstöße
Bei unerlaubter Nutzung wird das private digitale mobile Endgerät vorübergehend, längstens bis zum Schultages- oder Veranstaltungsende an diesem Tag, eingezogen. Schülerinnen und Schüler sollen das Gerät in ausgeschaltetem Modus abgeben.
In wiederholten Fällen oder wenn das Verhalten erhebliche Auswirkungen auf den Unterricht hat, werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten kontaktiert.
Hat die wiederholte Einziehung zu keiner Verhaltensänderung bei der Schülerin oder dem Schüler geführt, wird das Endgerät beim dritten Verstoß statt an die Schülerin oder den Schüler an die oder den Erziehungsberechtigten zurückgegeben.
Zudem führt die verantwortliche Lehrkraft ein Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler. Gegebenenfalls können weitere pädagogisch sinnvolle Maßnahmen umgesetzt werden, beispielsweise eine kurze Reflexionsaufgabe, ein Verhaltensvertrag oder die Unterstützung durch die Schulsozialarbeit.
Es erfolgt keine Durchsicht privater Inhalte durch die Lehrkräfte.
Inkrafttreten und Gültigkeit
Diese Nutzungsordnung tritt am 14.09.2026 in Kraft. Sie wurde mit dem Einverständnis der Schulkonferenz durch die Gesamtlehrerkonferenz beschlossen und wird regelmäßig überprüft.