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Schul- und Hausordnung

Präambel

  1. Diese Schul- und Hausordnung richtet sich an den Grundsätzen unseres Leitbildes aus.
  2. Alle am Schulleben Beteiligten haben das gemeinsame Ziel, erfolgreich zu arbeiten und freundlich miteinander umzugehen. Alle sind für einen pfleglichen Umgang mit den Einrichtungsgegenständen und für Sauberkeit in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände verantwortlich.
  3. Das Erreichen dieses gemeinsamen Zieles setzt soziales Verhalten voraus: Gegenseitige Rücksichtnahme und Höflichkeit – Anerkennung der Rechte und Einhaltung der Pflichten.
  4. Neben der Schul- und Hausordnung gelten die Mensa-Ordnung, die AS-Ordnung, die Benutzerordnungen für Fachräume sowie der Flucht- und Krisenplan.

Schulgelände

Das Schulgelände besteht aus den Schulgebäuden und den umliegenden Flächen.

Verhalten im Schulalltag

  1. Allgemeine Sicherheit: Das Mitbringen von gefährlichen Gegenständen ist verboten.
  2. Gänge und Treppen: Aus Sicherheitsgründen sind Gänge und Treppen freizuhalten.
  3. Brüstungen und Geländer: Es ist verboten, sich auf Brüstungen zu setzen und Treppengeländer herunterzurutschen. Der so genannte „zweite Fluchtweg“ (d.h. Balkone und Fluchttreppenhäuser) darf nur im Notfall betreten werden.
  4. Fachbereiche: Alle Fachräume und -bereiche dürfen nur in Anwesenheit eines Fachlehrers betreten werden.
  5. Ball- und Wurfspiele: Ball- und Wurfspiele sind insbesondere wegen der Unfallgefahr nur auf den Sport- und Freizeitflächen erlaubt, sofern der Unterrichtsbetrieb nicht gestört wird. Das Werfen von Schneebällen ist verboten.
  6. Elektrische Energie: Die Entnahme von elektrischer Energie durch Schüler ist nicht erlaubt.
  7. Elektronische Geräte: Die Benutzung privater elektronischer Geräte durch Schüler ist nur von 9.45 Uhr bis 10.00 Uhr und von 13.10 Uhr bis 14.00 Uhr gestattet. Während des Unterrichts können private elektronische Geräte nach Erlaubnis des Lehrers eingesetzt werden. Die Jahrgangsstufen 1 und 2 dürfen in ausgewiesenen Räumen sowie in der Aula elektronische Geräte zu Lernzwecken benutzen. Im Falle eines unerlaubten Gebrauchs können Handys und andere private elektronische Geräte vom Lehrer einbehalten werden. Gegebenenfalls werden sie der Polizei übergeben.
  8. Große Pause: In der großen Pause gehen alle Schüler ins Freie, sofern kein Niederschlag fällt. Während dieser Zeit bleibt das Lehrerzimmer den Lehrern vorbehalten. Eine „Regenpause“ wird per Durchsage angekündigt.
  9. Verlassen des Schulgeländes: Während des Unterrichtsbetriebs dürfen minderjährige Schüler das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen.
  10. Unterrichtsfreie Zeit (z.B. Freistunden, verlängerte Mittagspause): In diesen Stunden achten die Schüler darauf, den stattfinden Unterricht nicht zu stören und mit den Räumen/Bereichen ordentlich und sauber umzugehen.
  11. Essen: Bei Fremdanbietern bestellte Speisen dürfen nur im Freien verzehrt werden. Dabei sind die genutzten Flächen sauber zu verlassen und der Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
  12. Getränke: Getränke sind in den Schulgebäuden nur in verschließbaren Behältern gestattet.
  13. Kaugummis: Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände nicht erlaubt.
  14. Rauchen: Auf dem gesamten Schulgelände ist das Rauchen und Vapen verboten. Vorbehaltlich der jährlichen Zustimmung durch die Schulkonferenz sind hiervon die Lehrerterrasse und der für Schüler ab 18 Jahren ausgewiesene Bereich ausgenommen. Diese Bereiche werden durch die Raucher sauber gehalten.
  15. Alkohol: Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände verboten. Ausnahmen können von der Schulleitung genehmigt werden.
  16. Energydrinks: Aus gesundheitsgefährdenden Gründen ist das Mitbringen und der Konsum von so genannten Energydrinks verboten.

Verhalten im Unterrichtsbetrieb

  1. Stundenbeginn: Die Schüler erwarten den Lehrer zu Stundenbeginn auf ihren Plätzen. Die erforderlichen Materialien liegen auf dem Tisch. Bei Unterricht in Fachräumen warten die Schüler in den jeweils ausgewiesenen Bereichen und verhalten sich ruhig. Ist der Lehrer nach fünf Minuten noch nicht eingetroffen, meldet der Klassensprecher dies im Sekretariat.
  2. Klassenordner: Die Klassenordner sorgen vor dem Unterricht für einen Schwamm und nach der Unterrichtsstunde für saubere und geschlossene Tafeln.
  3. Tagebuchordner: Die Tagebuchordner führen das Klassenbuch sorgfältig. Sie holen es morgens im Sekretariat ab, bringen es zu jeder Stunde mit und legen es nach Unterrichtsschluss im Sekretariat ab.
  4. Fehlzeiten: Schüler haben die Pflicht, sich sowohl über Vereinbarungen, die während ihres Fehlens getroffen wurden, als auch über den in der Zwischenzeit im Unterricht behandelten Stoff zu informieren und diesen zeitnah nachzuholen.

Verhalten und Regelungen in besonderen Fällen

  1. Krankheit: Bei Krankheit wird die Schule am ersten Fehltag bis 7.45 Uhr telefonisch oder per Mail durch einen Erziehungsberechtigten verständigt. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung der Schule kann der oder die Entschuldigungspflichtige aufgefordert werden, unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über die Verhinderung nachzureichen. (Schulbesuchsverordnung, § 2, Abs. 1)
  2. Krankheit (während des Schultages): Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen kann, muss sich persönlich bei einem Fachlehrer bzw. dem Klassenlehrer/Tutor abmelden. Sollte kein zuständiger Lehrer anwesend sein, z. B. in der Mittagspause, meldet sich der Schüler persönlich im Sekretariat ab und klärt gegebenenfalls mit Hilfe eines Lehrers den Heimweg in Absprache mit einem Erziehungsberechtigten.
  3. Beurlaubung: Nur in besonderen Fällen ist eine Beurlaubung vom Besuch der Schule möglich. Hierzu ist rechtzeitig ein schriftlicher Antrag beim Klassenlehrer/Tutor zu stellen. Über eine mehrtägige Beurlaubung entscheidet die Schulleitung.
  4. Verlassen des Schulgeländes während der Mittagspause: Minderjährige Schüler ab Klassenstufe 7 dürfen nur mit schriftlicher Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten das Schulgelände verlassen. Diese Einverständniserklärung wird im Sekretariat hinterlegt. Der Schüler weist auf Verlangen den Aufsicht führenden Lehrern die Erlaubnis vor.
  5. Druckerzeugnisse: Das Verteilen oder Aufhängen von Druckerzeugnissen jeglicher Art bedarf der vorherigen Genehmigung durch die Schulleitung.
  6. Parken: Die Lehrerparkplätze und deren Zufahrten dürfen ausschließlich von Lehrern und Beschäftigten befahren werden.
  7. Außerunterrichtliche Veranstaltungen: Außerunterrichtliche Veranstaltungen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung. Finden sie auf dem Schulgelände statt, gilt die Schul- und Hausordnung. Die benutzten Räumlichkeiten müssen sauber verlassen werden.

Stand: 07. Mai 2025

Gez.: Die Schulleitung

Im Text sind auf Grund der besseren Lesbarkeit die weiblichen Formen immer impliziert